Warum der Gartenfachberater Vorstandsmitglied sein
sollte
Laut Satzung muss die
fachliche Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder gewährleistet werden.
Sie ist ein nicht unerheblicher Bestandteil der Vorstandsarbeit, deshalb sind
die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben genauso wie die anderen
Vorstandsaufgaben im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.
Der Fachberater hat aber
auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, wie z. B. vor einer Wertermittlung
bei Gartenabgabe, beim Umgang mit Waldbäumen, bei Baufragen usw. Dies spricht
dafür, den Fachberater in den Vorstand zu wählen.
Dem Gartenfachberater
obliegt es, vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen bzw. zu organisieren:
- Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in
fachlichen und in kleingartenrechtlichen Fragen, damit eine Parzelle
kleingärtnerisch so eingerichtet, bewirtschaftet oder wieder hergestellt
wird, dass sie dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entspricht.
- Mitwirkung bei der Gartenabgabe bei Pachtende
insbesondere dadurch, dass er die vom Vorstand an den weichenden Pächter
zu erteilenden Auflagen und die Vorgaben für die Wertermittler
erarbeitet.
- Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes für
die Gartenfachberatung im Verein.
- Durchführung von fachlichen Belehrungen, wie z.
B. zum Verbrennen, zu zulässigem Pflanzenschutzmitteleinsatz usw.,
besonders wenn sie durch Unterschrift zu bestätigen sind.
- Vorbereitung und fachliche Begleitung von
Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage, insbesondere bezüglich
nicht oder nicht mehr vergebbarer Gärten.
- Beratung bei der Anlage von Biotopen, vor allem
im öffentlichen Teil der Anlage, und bei der sachgerechten Pflege des
öffentlichen Grüns.
- Sicherstellen der eigenen Weiterbildung in
gärtnerischen und kleingartenrechtlichen Fragen.
- Organisation bzw. Durchführung von
Fachvorträgen, Demonstrationen, Übungen und anderen Formen der
Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.
- Organisation regelmäßiger Gartenbegehungen, u.
a. um die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit durch das Handeln der Gartenfreunde
nachzuweisen.
- Informieren der Gartenfreunde über naturgemäßes
und umweltbewusstes Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten
Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Boden und Pflanze.
- Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung von
Info-Tafeln des Vereins und bei der Anschaffung von Materialien für die
Gartenfreunde.
Die Stellung des
Gartenfachberaters als wichtigster Ansprechpartner in Bezug auf naturgemäßes
und umweltbewusstes Verhalten im Garten und beim Gärtnern nach guter
fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstandsmitglied ist.
Der Gartenfachberater sollte
aber auch deshalb Vorstandsmitglied sein, weil er, um wirksam tätig zu sein,
den Vorstand braucht, der ihm Rückhalt gibt und gemeinsam mit ihm die
erforderlichen Arbeitsbedingungen schaffen muss.
DER FACHBERATER Mai 2009 tp.