Mediation

 

Unter Mediation versteht man die Ver­mittlung zur eigenverantwortlichen Bei­legung von Konflikten unter Einbezie­hung (mindestens) einer unparteiischen Person {Mediator},

 

Ziel ist die eigenverantwortliche Rege­lung durch die Konfliktparteien, der Me­diator ist für das Verfahren, nicht aber für die Lösung zuständig. Für die Mediation gelten folgende Grund­sätze:

Freiwilligkeit: Das heißt, dass die Media­tion jederzeit abgebrochen werden kann, Verschwiegenheit: Über die Inhalte der Gespräche vereinbaren die Beteiligten in der Regel Vertraulichkeit. Auch der Me­diator ist z u r Verschwiegenheit verpflichtet,

 

Ergebnisoffenheit: Die Beteiligten soll­ten nicht mit einer vorweg gefassten Lö­sung in die Mediation gehen.

Allparteilichkeit des Mediators: Das heißt, dass der Mediator nicht nur einfach neutral ist, sondern auch auf der Seite jedes Beteiligten steht. Demzufol­ge kann er im Laufe der Mediation auch vorübergehend die Seite einer Partei ver­treten bzw. ein Machtgefälle zwischen den Parteien Busgleichen.

 

Die Mediation wird regelmäßig zur Ver­meidung eines Rechtsstreites vor Gericht eingesetzt, aber auch im Gerichtsverfah­ren ist unter Einschaltung eines speziell ausgebildeten Richters eine Mediation möglich (sogenannte gerichtsnahe Mediation).

Nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde sollte die Me­diation im Bereich der Kleingärtnervereine und -verbände stärker verwendet werden.

 

Duckstein / DER FACHBERATER August 2012