Mediation
Unter Mediation versteht man die Vermittlung zur
eigenverantwortlichen Beilegung von Konflikten unter Einbeziehung
(mindestens) einer unparteiischen Person {Mediator},
Ziel ist die eigenverantwortliche Regelung durch die Konfliktparteien,
der Mediator ist für das Verfahren, nicht
aber für die Lösung zuständig. Für die Mediation gelten folgende Grundsätze:
Freiwilligkeit: Das heißt, dass die Mediation jederzeit abgebrochen
werden kann, Verschwiegenheit: Über die Inhalte der Gespräche vereinbaren die Beteiligten in der Regel
Vertraulichkeit. Auch der Mediator ist z u r Verschwiegenheit verpflichtet,
Ergebnisoffenheit: Die
Beteiligten sollten nicht mit einer vorweg gefassten Lösung in die Mediation gehen.
Allparteilichkeit des Mediators: Das heißt, dass der Mediator nicht nur einfach
neutral ist, sondern auch auf der Seite jedes Beteiligten steht. Demzufolge
kann er im Laufe der Mediation auch vorübergehend die Seite einer Partei vertreten bzw.
ein Machtgefälle zwischen den Parteien Busgleichen.
Die Mediation wird
regelmäßig zur Vermeidung eines
Rechtsstreites vor Gericht eingesetzt, aber auch im Gerichtsverfahren ist
unter Einschaltung eines speziell ausgebildeten Richters eine Mediation möglich (sogenannte gerichtsnahe Mediation).
Nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde sollte
die Mediation im Bereich der Kleingärtnervereine und -verbände stärker verwendet werden.
Duckstein / DER FACHBERATER August 2012