Der Pachtzins wird
ermittelt aus dem ortsüblichen Pachtzins für gewerblichen Obst und Gemüseanbau,
davon den vierfachen Hebesatz.
BKleingG
§ 5 Pachtzins
(1) Als Pachtzins
darf höchstens der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im
erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der
Kleingartenanlage, verlangt werden.
...
(5) Der Verpächter kann vom
Pächter Erstattung der öffentlich-rechtlichen Lasten verlangen, die auf dem
Kleingartengrundstück ruhen.