Gartenordnung

 

Die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie vieler Zwischenpachtverträge, insbesondere bei Kommunen, sind notwendigerweise abstrakt und auf eine Vielzahl von Verträgen anzuwenden.

 

Insofern ist es erforderlich, die tatsächlichen Bedingungen der einzelnen Kleingartenanlagen / Kleingartenvereine konkret zu regeln und die entsprechenden Verträge diesen Bedingungen gemäß zu ergänzen.

 

In der Regel wird dies durch Gartenordnungen geschehen.

Diese werden im Allgemeinen von der Mitgliederversammlung des Vereines beschlossen. Insofern sind sie zunächst dem Vereinsrecht zuzuordnen. Um sie auch in das Pachtverhältnis einzubeziehen, muss eine entsprechende Klausel im Pachtvertrag enthalten sein. Es empfiehlt sich eine Formulierung, wonach die Gartenordnung „in der jeweils gültigen Fassung" in das Pachtverhältnis einbezogen wird, um auch eventuell notwendige Änderungen nach Pachtvertragsschluss entsprechend einzubeziehen.

 

In vielen Verbänden existieren Rahmengartenordnungen, die einzelnen Gartenordnungen der entsprechenden Vereine dürfen diesen dann nicht zuwider laufen.

 

DER FACHBERATER  DU 02/2006