Kann ein Nichtmitglied in den Vorstand gewählt werden?
Wer ein
Vorstandsamt übernehmen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt keine
Vorschriften für das Mindestalter und für die persönliche oder fachliche
Eignung, und es gibt keine Vorschrift dafür, dass nur Vereinsmitglieder in den
Vorstand gewählt werden dürfen. Doch natürlich wird man keine Vereinsfremden
wählen.
Aber wie ist es mit Personen, die dem Verein nahe stehen?
Ein Verein kann ordentliche, außerordentliche und fördernde
Mitglieder sowie Ehrenmitglieder haben. Es
obliegt ausschließlich der Satzung, darüber zu bestimmen, welche Rechte
und Pflichten, insbesondere welches Stimm- und Wahlrecht die jeweilige
Kategorie von Mitgliedern hat.
Die Wahl von Personen in den Vorstand, die nicht vollständig in
das Vereinsleben eingebunden sind, kann natürlich auch zur Störung des
Verhältnisses zwischen Mitgliedschaft und Vorstand führen.
Will man sicherstellen, dass nur ordentliche Mitglieder in den
Vorstand gewählt werden dürfen, muss die Satzung eine entsprechende Festlegung
treffen. Um sich aber nicht zu sehr zu binden, kann man sie auch als
Sollvorschrift ausgestalten.
Es gibt im Kleingärtnerverein eine besondere Personengruppe: die
Ehepartner der Gartenpächter. Da oftmals je Parzelle nur eine Person Vereinsmitglied
ist, ergibt sich die Frage, ob der Ehepartner, der nicht als Vereinsmitglied
geführt wird, in den Vorstand gewählt werden kann. Das ist grundsätzlich
möglich, wenn die Satzung es nicht ausdrücklich ausschließt. Dieser
Personenkreis hat den großen Vorteil, dass er bestens mit dem Verein vertraut
ist.
Allerdings muss in diesem Fall die Satzung ausdrücklich regeln,
dass in den Vorstand gewählte Nichtmitglieder Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung
haben. Ansonsten könnte die Situation entstehen, dass das Vorstandsmitglied
zwar gewählt ist, aber nur als Gast und ohne Stimme an der Mitgliederversammlung
teilnehmen kann.
Den Vereinen ist nicht nur aus dieser, sondern auch aus
pachtrechtlicher Sicht zu empfehlen, die Ehepartner ebenfalls als Mitglied zu
führen, jedoch mit einem anderen Beitragssatz.
Ein solches Herangehen erhöht die Rechtssicherheit im Verein und
kann manches Wahlproblem lösen helfen.