Sicherheit in Gartenanlagen im Winter
Ein
Einbruch in ein Gartenhaus lässt sich nie gänzlich verhindern. Wir möchten
Ihnen einige Hinweise geben, die potentielle Täter von ihrem Vorhaben abbringen
könnte. Im Falle eine Einbruches lässt sich der Schaden minimieren und eine Suche
nach den Tätern erfolgreicher gestalten.
1.
Nach Saisonende der
Gartenzeit alle wertintensiven Gegenstände (Radio, Fernseher, elektrische
Haushaltgeräte) aus den Gartenlauben entfernen.
- Gartenhäuser so
sichern, dass die versicherungsrechtlichen Bestimmungen in bezug auf
Verschlusssicherheit eingehalten werden. Aus den Gartenhäusern aber keine
„Festungen“ machen, dies verleitet die Täter verstärkt zum Einbrechen. Die wirksamste Vorbeugung
ist, wenn der Täter Einblick ins Innere des Gartenhauses hat und für ihn
ersichtlich ist, dass in diesem Gartenhaus nichts zu holen ist.
- Schränke oder
andere Wertgelasse in den Gartenhäusern nach Saisonende nicht
verschließen. Verschlossene Behältnisse werden durch die Täter
grundsätzlich aufgebrochen, weil hier wertintensive Gegenstände vermutet
werden.
- Von allen
elektrischen Geräten im Gartenhaus die konkrete Typenbezeichnung und Nummer
vermerken. Dies erleichtert die polizeiliche Fahndung erheblich.
Wertintensive Gegenstände (beispielsweise SAT-Schüssel), die nicht aus dem
Garten entfernt werden können, in einer bestimmten Art und Weise
kennzeichnen und nach Möglichkeit fotografieren. Bei Fahndungsüberprüfungen
kann anhand solcher konkreten Merkmale ein Eigentumsnachweis geführt
werden.
- Bei Feststellung
eines Einbruchsdiebstahles in Ihr Gartenhaus sollten Sie
-
keine Veränderung
(beispielsweise Aufräumen) vornehmen
-
die Polizei
verständigen
-
Polizeibeamte auf
offensichtliche Veränderungen im Gartenhaus hinweisen – dies ist für evtl.
Spurensicherungen wichtig.
6. Auch außerhalb der Saison ist es zu empfehlen, in
bestimmten Abständen einen Kontrollgang zum Garten durchzuführen und sich auch
mit den Nachbarn abzusprechen (Einengung der Tatzeit)