Es
kam vor, dass an den Verein Rechnungen gestellt wurden, die sich auf zurückliegende
Zeiträume bezogen. Zwischenzeitlich konnte es aber geschehen, dass ein
Pachtverhältnis und die Mitgliedschaft im Verein beendet wurde.
Mündliche
Zusagen zur Begleichung der Beträge durch das ausgeschiedene Mitglied/Pächter
könnten bei Nichteinhaltung rechtliche Probleme und Ärger bis hin zu
Anwaltskosten verursachen.
Aus
diesem Grunde wurde im Kleingartenverein „Katzenstein“ e.V. Pößneck eine Ergänzung zu allen bestehenden
Pachtverträgen erarbeitet und in der Mitgliederversammlung beschlossen, die
folgenden Wortlaut hat:
zum bestehenden, bzw. neu abzuschließenden
Pachtvertrag
zwischen:
_________________________ (Pächter)
und
dem Kleingartenverein _________________________ (Verpächter)
Der
Pächter verpflichtet sich ausdrücklich, dass er auch nach Beendigung dieses
Pachtverhältnisses für den Zeitraum des Pachtverhältnisses alle rechtmäßig erhobenen
finanziellen Forderungen, die an den Kleingartenverein gerichtet sind und in üblicher
Weise anteilig an alle Pächter umgelegt werden, fristgerecht und in voller Höhe
begleicht.
Dies
betrifft beispielsweise die Überwälzung öffentlich rechtlicher Lasten
(Beiträge, Gebühren, Steuern u.ä.), sowie Nachforderungen bezüglich des Strom-
und Wasserverbrauches sowie sonstige Forderungen.
Handelt
es sich um Forderungen an den Verein, die allein durch den einzelnen Pächter
verursacht wurden, so sind die Forderungen auch rückwirkend durch ihn in voller
Höhe zu begleichen.
Gesetzliche
Verjährungsfristen sind vom Verein und vom Vertragspartner einzuhalten.
Hinweis: Diese Ergänzung wurde durch die Mitgliederversammlung am ............... einstimmig beschlossen und gilt als Ergänzung zum Pachtvertrag.
.....................................
(Pächter) ...................................
(Vorstand)
..............,
den ............................